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Sportversicherung nur wer Mitglied im Sportverein ist, ist auch bei Sportunfällen zusätzlich versichert.
Auszug aus den allgemeinen Bestimmungen der Versicherungsverträge Der Württembergische Landessportbund e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft einen
Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verband oder Verein weitgehend abdeckt. Dass individuelle oder sportartenspezifische
Risiken nicht zu Lasten aller gehen dürfen, muss dabei ebenso selbstverständlich sein wie die Tatsache, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Prämiengestaltung vertretbar und finanzierbar ist. Daher hat der
Württembergische Landessportbund e.V. die folgenden Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfangs und der Versicherungsleistungen entwickelt:
1.
Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während gesundheitliche Bagatellschäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen..
2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein.
3.
Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadensausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann. Folgende Versicherungszweige umfasst der Sportversicherungsvertrag:
Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Reisegepäckversicherung KrankenversicherungVertrauensschadensversicherung
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