Mitgliedsbeitrag Sportverein Vollmaringen

Wer

Jahres-Beitrag 2009

Familienmitgliedschaft

70 Euro

1 Erwachsener + Kinder

60 Euro

Erwachsener

50 Euro

Jugendliche (bis 18 Jahre)/Schüler/Studenten

25 Euro

- Anmelden können Sie sich bei jedem Übungsleiter oder Trainer, oder das     Beitrittsformular ausdrucken.
- Es wird nur eine Jahresmitgliedschaft abgeschlossen.
- Kündigung nur zum Jahresende möglich
- Schüler/Studenten über 18 Jahre, bei denen in der Familie folgende         --Mitgliedschaften vorhanden sind: „Familienmitgliedschaft“ oder                --Erwachsener + Kinder“ zahlen keinen Beitrag.
- Bei Azubis/Schüler bzw. Studenten, die älter als 18 Jahre sind, ist eine       gültige Bescheinigung jährlich vorzulegen, damit die vergünstigten               Mitgliedsbeiträge berücksichtigt werden können.

Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft – E mail an Ingolf Weiss oder unter Feedback


Beitrittsformular 2009

Kündigungs-Formular

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Sportversicherung
nur wer Mitglied im Sportverein ist, ist auch bei Sportunfällen zusätzlich versichert.

Auszug aus den allgemeinen Bestimmungen der Versicherungsverträge
Der Württembergische Landessportbund e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verband oder Verein weitgehend abdeckt.
Dass individuelle oder sportartenspezifische Risiken nicht zu Lasten aller gehen dürfen, muss dabei ebenso selbstverständlich sein wie die Tatsache, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Prämiengestaltung vertretbar und finanzierbar ist. Daher hat der Württembergische Landessportbund e.V. die folgenden Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfangs und der Versicherungsleistungen entwickelt:

1. Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während gesundheitliche Bagatellschäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen..

2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein.

3. Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadensausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.
Folgende Versicherungszweige umfasst der Sportversicherungsvertrag:

Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Reisegepäckversicherung
KrankenversicherungVertrauensschadensversicherung


Tipps: Sportverletzungen vorbeugen - Sportverletzungen behandeln